Gutachten zu Solarenergieanlagen
Die RAL Gütegemeinschaft für Solarenergieanlagen e.V. bietet als unabhängiger Verein zur Qualitätssicherung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auch die Möglichkeit Gutachten durch die Experten des Vereins erstellen zu lassen.
Die RAL Gütegemeinschaft gibt die RAL Güte- und Prüfbestimmungen (RAL-GZ 966) heraus. In diesen technischen Lieferbedingungen ist die Herstellung von hochwertigen Komponenten, die sachgerechte Konzeption, die fachgerechte Ausführung und der Service und Betrieb von Solarenergienanlagen geregelt.
Gutachten zu Solarenergieanlagen
Die RAL-Güte- und Prüfbestimmungen (RAL-GZ 966) eigenen sich zur
Begutachtung von Solarenergieanlagen und zur Auffindung von Fehler in solchen.
Mit einer Begutachtung nach RAL-GZ 966 läßt sich die Ausführung
der Anlage nach der guten fachlichen Praxis beurteilen und so erkennen,
ob die Anlage das angestrebte Ziele einer fehlerfreien Laufzeit über den
Investitionshorizont von 20 Jahren erreichen kann.
Prüfung von Planungs- und Ausschreibungsunterlagen
Grundlage einer guten Solarenergieanlage ist die fachgerechte Ausgestaltung der Planungs- und Ausschreibungsunterlagen.
Im Rahmen der Prüfung von Planungs- und Ausschreibungsunterlagen können Fachleute der RAL-Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen bereits vor Errichtung der Anlage ermitteln, ob die Anlage die zu erwartenden Erträge liefern kann und Hinweise zu einer Verbesserung der Planungs- oder Ausschreibungsunterlagen geben.
Dr. Jan Kai Dobelmann (dobelmann@ralsolar.de)
Schlussabnahme von Solarenerieanlagen
Der wohl wichtigste Schritt im Leben einer Solarenergieanlage
für den Investor ist die Schlussabnahme, an der die Freiheit von
Mängeln bestätigt wird und damit die Begleichung der Endrechnung
eingeleitet wird.
Im Rahmen der Schlussabnahme von Solarenergieanlagen können
Fachleute der RAL-Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen den Bauherrn
bei der juristisch wichtigen Schlussabnahme unterstützen.
Die Experten der RAL Gütegemeinschaft können hierbei offensichtliche
und verdeckte Mängel der Anlagen aufspüren und den Bauherren bei der
juristischen Formulierung seiner Ansprüche unterstützen.
Dr. Jan Kai Dobelmann (dobelmann@ralsolar.de)
2-Jahres Gewährleistungsgutachten von Solarenerieanlagen
Nach Ansicht von Juristen endet für Teile der Solarenergieanlage
die Gewähr des Errichters zwei Jahre nach Inbetriebnahme. Deshalb ist
es ratsam vor Ablauf dieses Zeitpunktes noch einmal eine gründliche
Anlagenabnahme durchzuführen, um sämtliche Mängel aufzuspüren und dem
zuständigen Errichter zur Beseitigung anzumelden.
Im Rahmen der 2-jährigen Gewährleistungsgutachten von
Solarenergieanlagen können Fachleute der RAL-Gütegemeinschaft
Solarenergieanlagen den Bauherrn bei der juristisch wichtigen
2-jährigen Anlagenabnahme unterstützen. Die Experten der RAL
Gütegemeinschaft können hierbei offensichtliche und verdeckte
Mängel der Anlagen aufspüren und den Bauherren bei der juristischen
Formulierung seiner Ansprüche unterstützen.
Dr. Jan Kai Dobelmann (dobelmann@ralsolar.de)
5-Jahres Garantiegutachten von Solarenerieanlagen
Nach Ansicht von Juristen endet für andere Teile der Solarenergieanlage
die Gewähr des Errichters fünf Jahre nach Inbetriebnahme. Deshalb ist es
ratsam vor Ablauf dieses Zeitpunktes noch einmal eine gründliche
Anlagenabnahme durchzuführen, um sämtliche Mängel aufzuspüren und
dem zuständigen Errichter zur Beseitigung anzumelden.
Im Rahmen der 5-jährigen Gewährleistungsgutachten von
Solarenergieanlagen können Fachleute der RAL-Gütegemeinschaft
Solarenergieanlagen den Bauherrn bei der juristisch wichtigen
5-jährigen Anlagenabnahme unterstützen. Die Experten der RAL
Gütegemeinschaft können hierbei offensichtliche und verdeckte
Mängel der Anlagen aufspüren und den Bauherren bei der juristischen
Formulierung seiner Ansprüche unterstützen.
Dr. Jan Kai Dobelmann (dobelmann@ralsolar.de)
10-Jahres Gewährleistungsgutachten von Solarenerieanlagen
Viele Hersteller von Solarenergieanlagen bieten ihren Kunden
eine 10-jährige Gewähr auf Produktmängel.
Fachleute der RAL-Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen
können Investoren bei der Aufdeckung von Anlagenmängeln innerhalb
der 10-Jahres Frist unterstützen. Die Experten der RAL
Gütegemeinschaft können hierbei offensichtliche und verdeckte Mängel
der Anlagen aufspüren und den Bauherren bei der juristischen
Formulierung seiner Ansprüche gegenüber dem Hersteller unterstützen.
Dr. Jan Kai Dobelmann (dobelmann@ralsolar.de)
20-Jahres Gewährleistungsgutachten zu Solarenerieanlagen
Viele Hersteller von Solarenergieanlagen bieten ihren Kunden
eine 20-jährige Gewähr auf Ertragsmängel.
Fachleute der RAL-Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen
können Investoren bei der Aufdeckung von Anlagenmängeln innerhalb
der 20-Jahres Frist unterstützen. Die Experten der RAL Gütegemeinschaft
können hierbei offensichtliche und verdeckte Mängel der Anlagen aufspüren
und den Bauherren bei der juristischen Formulierung seiner Ansprüche
gegenüber dem Hersteller unterstützen.
Dr. Jan Kai Dobelmann (dobelmann@ralsolar.de)
Juristische Bewertung von Ansprüchen
Oftmals ist es notwendig neben einer technischen Prüfung auch
eine juristische Prüfung von Ansprüchen vorzunehmen.
Die RAL Gütegemeinschaft kooperiert hierbei mit der Kanzlei
Nümann+Lang aus Karlsruhe, die in vielen Fällen zum Festpreis eine
fundierte juristische Einschätzung der jeweiligen Sachlage bieten kann.
Dr. Jan Kai Dobelmann (dobelmann@ralsolar.de)
Rechtsanwalt Peter Nümann
Ausbildung und Workshops
Die RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. führt
regelmäßig Schulungen und Ausbildungskurse durch.
Im Rahmen der Erst- und Weiterbildungskurse wird das
notwendige Wissen vermittelt, um Solarenergieanlagen nach den
anerekannten Regeln der Technik planen, errichten und begutachten
zu können.
Dokumente der Gütesicherung
Hier finden Sie alle Dokumente zur RAL-Gütesischerung für Solarenergieanlagen.
aktuelle Güte- und Prüfbestimmungen (RAL-GZ 966)
Volltext-Dokument der akutellen Version der Güte- und Prüfbestimmungen als PDF
Teilbereich Photovoltaik (P)
Standortbeurteilung von Photovoltaikanlagen (P2)
Musterdokument zur Datenaufnahme eines Standortes für eine Photovoltaikanlage nach RAL-GZ 966 (P2) als PDF
Angebotserstellung von Photovoltaikanlagen (P2)
Musterdokument zur Erstellung eines Angebotes für eine Photovoltaikanlage nach RAL-GZ 966 (P2) als PDF
Abnahmeprotokoll von Photovoltaikanlagen (P3)
Musterdokument zur Teil- oder Endabnahme einer Photovoltaikanlage nach RAL-GZ 966 (P3) als PDF
Kundeneinweisung für eine Photovoltaikanlage (P3)
Musterdokument zur Kundeneinweisung in eine Photovoltaikanlage nach RAL-GZ 966 (P3) als PDF
Teilbereich Solarthermie (S)
Standortbeurteilung von Solarthermieanlagen (S2)
Musterdokument zur Datenaufnahme eines Standortes für eine Solarthermieanlage nach RAL-GZ 966 (S2) als PDF
Angebotserstellung von Solarthermieanlagen (S2)
Musterdokument zur Erstellung eines Angebotes für eine Solarthermieanlage nach RAL-GZ 966 (S2) als PDF
Abnahmeprotokoll von Solarthermieanlagen (S3)
Musterdokument zur Teil- oder Endabnahme einer Solarthermieanlage nach RAL-GZ 966 (S3) als PDF
Kundeneinweisung für eine Solarthermieanlage (S3)
Musterdokument zur Kundeneinweisung in eine Solarthermieanlage nach RAL-GZ 966 (S3) als PDF