Zertifizierung von Unternehmen
Hintergrundinformation zur Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der RAL Gütegemeinschaft ist für Unternehmen sinnvoll, die ihren Kunden mit dem Gütesiegel zeigen möchten, dass Sie in ihrer Arbeit dauerhaft die RAL Güte- und Prüfbestimmungen einhalten.
Dies wird von der Gütegemeinschaft im Rahmen der Zertifizierung durch unabhängige Prüfer überwacht und vom Güteausschuss mit Verleihung des Gütezeichens bestätigt.
kostenfreie Nutzung der Güte- und Prübestimmungen (RAL-GZ 966) für Ausschreibung, Vergabe und Prüfung von Solarenergieanlagen
Die Güte- und Prüfbestimmung (RAL-GZ 966) der Gütegemeinschaft sind öffentliche Dokumente.
Hierdurch kann Jedermann, gleich ob Unternehmen, Versicherung, Bank, Handwerker oder Privatpersonen auf diese Dokumente Bezug nehmen, um seine Ansprüche an die technische Ausgestaltung von Solarenergieanlagen rechtssicher zu formulieren.
Wird der Passus:
"Lieferung und Ausführung nach RAL-GZ 966‚"
bei der Vergabe des Auftrages vereinbart, sind die Güte- und Prüfbestimmungen Teil des rechtsverbindlichen Pflichtenheftes für die Lieferanten.
Mitgliedsantrag für Unternehmen
Unternehmen der Solarbranche können Mitglied in der RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. werden und nach der erfolgreichen Zertifizierung durch die Gütegemeinschaft mit dem RAL-Gütezeichen werben.
Der Ablauf eines Beitritts- und Zertifizierungsverfahrens ist denkbar einfach:
1.) Antrag auf Mitgliedschaft stellen
2.) Zertifizierung mit einem Prüfer durchführen
3.) Nach erfolgreicher Zertifizierung kann mit dem RAL Gütezeichen geworben werden.
Mitgliedsantrag als PDF
einfach Ausdrucken, Ausfüllen, Unterschreiben
und per Fax an: 0721 / 384 1882
1.) Ablauf des Beitrittsverfahrens
Unternehmen die die Mitgliedschaft in der RAL Gütegemeinschaft beantragen, können dies in zwei Bereichen:
Solarthermie und Photovoltaik
die je vier Kategorien besitzen:
- Komponenten (Hersteller)
- Konzeption (Planer)
- Ausführung (Handwerker)
- Service und Betrieb (Sachverständige)
Nach Eingang des Mitgliedsantragsbogens (PDF) wird durch die Geschäftsstelle der RAL Gütegemeinschaft zunächst ein formelles Verfahren eröffnet, dass feststellt, ob das antragstellende Unternehmen in der Branche tätig ist, bzw. glaubhaft eine solche Branchentätigkeit aufnehmen wird.
Nach Abschluß dieser Prüfung wird das Zertifizierungsverfahren durch den Güteausschuss eingeleitet.
(P1) Kategorie Komponenten Photovoltaik
Hier können Hersteller von Geräten und Bauteilen für Photovoltaikanlagen beitreten und zertifiziert werden.
Die Jahresgebühren betragen 2.500 €.
Dies beinhaltet die Prüfung und jährliche Wiederholungsprüfungen, es entstehen keine weiteren versteckten Kosten.
(P2) Kategorie Konzeption Photovoltaik
Hier können Planer und Betriebe, die Photovoltaikanlagen dimensionieren und ausschreiben, beitreten und zertifiziert werden.
Die Jahresgebühren betragen 500 €.
Dies beinhaltet die Prüfung und jährliche Wiederholungsprüfungen, es entstehen keine weiteren versteckten Kosten.
(P3) Kategorie Ausführung Photovoltaik
Hier können Handwerker und Betriebe, die Photovoltaikanlagen errichten, beitreten und zertifiziert werden.
Die Jahresgebühren betragen 500 €.
Dies beinhaltet die Prüfung und jährliche Wiederholungsprüfungen, es entstehen keine weiteren versteckten Kosten.
(P4) Kategorie Service und Betrieb Photovoltaik
Hier können Sachverständige und Servicetechniker, die Photovoltaikanlagen begutachten, Mängel erkennen und beheben, beitreten und zertifiziert werden.
Die Jahresgebühren betragen 500 €.
Dies beinhaltet die Prüfung und jährliche Wiederholungsprüfungen, es entstehen keine weiteren versteckten Kosten.
Mitgliederkategorien: Teilbereich Solarthermie (S)
(S1) Kategorie Komponenten Solarthermie
Hier können Hersteller von Geräten und Bauteilen für Solarthermiekanlagen beitreten und zertifiziert werden.
Die Jahresgebühren betragen 2.500 €.
Dies beinhaltet die Prüfung und jährliche Wiederholungsprüfungen, es entstehen keine weiteren versteckten Kosten.
(S2) Kategorie Konzeption Solarthermie
Hier können Planer und Betriebe, die Solarthermieanlagen dimensionieren und ausschreiben, beitreten und zertifiziert werden.
Die Jahresgebühren betragen 500 €.
Dies beinhaltet die Prüfung und jährliche Wiederholungsprüfungen, es entstehen keine weiteren versteckten Kosten.
(S3) Kategorie Ausführung Solarthermie
Hier können Handwerker und Betriebe, die Solarthermieanlagen errichten, beitreten und zertifiziert werden.
Die Jahresgebühren betragen 500 €.
Dies beinhaltet die Prüfung und jährliche Wiederholungsprüfungen, es entstehen keine weiteren versteckten Kosten.
(S4) Kategorie Service und Betrieb Solarthermie
Hier können Sachverständige und Servicetechniker, die Solarthermieanlagen begutachten, Mängel erkennen und beheben, beitreten und zertifiziert werden.
Die Jahresgebühren betragen 500 €.
Dies beinhaltet die Prüfung und jährliche Wiederholungsprüfungen, es entstehen keine weiteren versteckten Kosten.
2.) Ablauf des Zertifizierungsverfahrens
Erstprüfung
Unternehmen die Mitglied in der RAL Gütegemeinschaft geworden sind, werden vom Güteausschuss aufgefordert sich der Zertifizierung zu stellen.
Hierbei werden die Unternehmen von einem Prüfer der Gütegemeinschaft kontaktiert, der das Unternehmen besucht (in Sonderfällen kann auch eine Remote-Prüfung durchgeführt werden) und für den Güteausschuss eine Tatsachenfeststellung durchführt.
Prüfungsrelevant ist hierbei ob das Unternehmen generell und strukturell in der Lage ist, nach den Richtinien der RAL Gütegemeinschaft (RAL-GZ 966) zu arbeiten.
Der Prüfer hat hierbei die Rolle eines Auditors, der das Unternehmen auch anleiten soll, wie sich die Richtlinien am Besten in die Unternehmensstruktur einpassen lassen.
Nach Abschluss der Begutachtung durch den Prüfer verfasst dieser einen Tatsachenbericht, der in das Verwaltungssystem der RAL Gütegemeinschaft eingespeist und dem Unternehmen sowie dem Güteauschuss zugestellt wird.
Nach Ablauf einer Einspruchsfrist von zwei Wochen, in denen das Unternehmen Unterlagen nachreichen, bzw. Dinge aus seiner Sicht kommentieren kann, verhandelt der Güteausschuss über die Annahme oder Ablehnung der Zertifizierung.
Unternehmen die Mitglied in der RAL Gütegemeinschaft sind, werden vom Güteausschuss innerhalb einer maximal zweijährigen Frist aufgefordert sich einer Wiederholungsprüfung zu stellen.
Hierbei werden die Unternehmen von einem Prüfer der Gütegemeinschaft kontaktiert, der das Unternehmen besucht (in Sonderfällen kann auch eine Remote-Prüfung durchgeführt werden) und für den Güteausschuss eine Tatsachenfeststellung durchführt.
Prüfungsrelevant ist hierbei ob das Unternehmen nach den Richtinien der RAL Gütegemeinschaft (RAL-GZ 966) arbeitet.
Der Prüfer hat hierbei die Rolle eines Auditors, der das Unternehmen auch anleiten soll, wie sich Novellen der Richtlinien am Besten in die Unternehmensstruktur einpassen lassen.
Nach Abschluss der Begutachtung durch den Prüfer verfasst dieser einen Tatsachenbericht, der in das Verwaltungssystem der RAL Gütegemeinschaft eingespeist und dem Unternehmen sowie dem Güteauschuss zugestellt wird.
Nach Ablauf einer Einspruchsfrist von zwei Wochen, in denen das Unternehmen Unterlagen nachreichen, bzw. Dinge aus seiner Sicht kommentieren kann, verhandelt der Güteausschuss über die Annahme oder Ablehnung der Zertifizierung.
3.) Anerkennung der Zertifizierung
Nutzung des RAL Gütezeichens zur Kennzeichnung von Produkten, Unternehmen oder Dienstleistungen
Wenn der Güteausschuss der RAL Gütegemeinschaft auf Basis des Tatsachenberichtes zu einem positiven Ergebnis kommt, wird dem Unternehmen das Recht verliehen, das RAL Gütezeichen in seinen geschäftlichen Aktivitäten zu nutzen.
Hierbei kann das Unternehmen das Zeichen uneingeschränkt in seinem Gerschäftsverkehr führen. Dies bedeutet, dass Führen auf Briefpapier, im Internet, in Werbeanzeigen auf Produkten oder ähnlichen Unterlagen.